bAV Vertrieb - 12.09.2022
Mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) am 01.09.2022 erhalten nur noch diejenigen Pflegeeinrichtungen
Kostenerstattungen von den Pflegekassen bzw. Sozialhilfeträgern, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif entlohnen.